Zu sehen ist ein Symbolbild zur Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Laurenziberg

33. FNP-Teilfortschreibung - "Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung"

Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Stadt Gau-Algesheim

Flächennutzungsplan der VG Gau-Algesheim

33. Teilfortschreibung "Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung"

 


hier:   - Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung der 33. Fortschreibung „Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung“ des Flächennutzungsplans im Bereich der Stadt Gau-Algesheim beschlossen. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte vom 02.04.2024 bis 03.05.2024, wurde jedoch aufgrund eines redaktionellen Fehlers abgebrochen und vom 08.04.2024 bis einschließlich 09.05.2024 wiederholt. 

Die 33. Fortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer behutsamen und städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung zu schaffen. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist in fünf Teilgeltungsbereiche unterteilt, die sich am nördlichen (Teilgeltungsbereiche E und A), östlichen (Teilgeltungsbereich B) und südlichen Siedlungsrand (Teilgeltungsbereiche D und C) befinden und folgende nachstehende Grundstücke umfassen:

  • Flur 16 Flurstücke 81/4 tlw., 80/6, 80/8 tlw., 81/5 tlw.,
  • Flur 18 Flurstücke 49/2, 48/3, 48/ 1 tlw., 47 tlw., 46 tlw., 45 tlw., 43/1 tlw., 43/2 tlw., 42, 41, 40, 39, 38/1 tlw., 37/2 tlw., 36/2 tlw., 35/5,
  • Flur 19, Flurstücke 49/11, 49/12
  • Flur 16, Flurstück 78/6 tlw.
  • Flur 17, Flurstück 94/1

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durch­geführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Um­weltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Planung beauftragt.

Gemäß § 3 (2) BauGB ist der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von 

Freitag, 24.01.2024, bis einschließlich Dienstag, 25.02.2025,

 im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie entfaltet keine Rechtswirkung. 

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeinde­verwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppen­hauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können ein­gesehen werden.

Dienststunden

Mo-Fr        08.30 - 12.00 Uhr

Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr

Do            14.00 - 18.00 Uhr

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

(1)   Umweltbericht (als integrierter Bestandteil der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt durch DÖRHÖFER & Partner, Engelstadt, 2024

(2)   Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit umweltbezogenen Informationen

(a)   Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Oberflächenwasserbewirtschaftung, Sturzflutengefahrenkarten, Bodenschutz)

(b)   Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild, Natura 2000 Gebiete)

(c)   Landesamt für Geologie und Bergbau (Bergbau, Altbergbau, Boden und Baugrund)

(d)   Landesbetrieb Mobilität (Bauverbotszone)

(e)   Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (Wasserleitungen, Löschwasserbereitsstellung)

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1) und (2e):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Löschwasserversorgung, Erholungsfunktion des Geltungsbereiches

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1) und (2b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotop- und Nutzungsstrukturen, Lebensräume für Tiere (Vögel, Fledermäuse), Auswirkungen auf vorgenannte durch den Flächennutzungsplan, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, zum Ausgleich herangezogene Ausgleichsmaßnahmen, Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund, Natura 2000 Gebiete

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in (1), (2a) und (2c):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsbeschreibung und Auswirkungsprognose durch den Flächennutzungsplan, Versiegelungsbilanz, Vorschläge zur Niederschlagsversickerung, Hinweise auf die während der Bauphase zu beachtende einschlägige Regelwerke, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1) und (2a):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Beschreibung der Grundwasserverhältnisse, Maßnahmen zur Niederschlagswasserentwässerung, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, Sturzflutgefahren

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft finden sich in (1):

Es wurden Aussagen getroffen hinsichtlich der klimatischen Funktion des Geltungsbereiches und die Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1):

Es wurden Aussagen getroffen zu: Erholungseignung des Geltungsbereiches,– Eigenart – Naturnähe, Land­schaftsbildqualität, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1), (2d) und (2e):

Es wurden Aussagen getroffen zu: möglichen Bau- und Bodendenkmalen, Anbindung an die Kreisstraße, Versorgungsleitungen


Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-144 oder empfohlen.

 Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gau-Algesheim, der 23.01.2025

gez. Neuhaus, Bürgermeister