37. FNP-Fortschreibung "Steinbachmühle" - Appenheim

Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Ortgemeinde Appenheim

Flächennutzungsplan der VG Gau-Algesheim

37. Teilfortschreibung "Steinbachmühle"

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Aufstellung der 37. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Steinbachmühle“ im Bereich der Ortsgemeinde Appenheim beschlossen. Gem. § 2 (1) BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Ebenfalls in der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB beschlossen

Die 37. Teilfortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Steinbachmühle“ in der Gemarkung Appenheim.

Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.

Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durch­geführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umwelt­bericht beschrieben und bewertet werden.

Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durch­führung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

 Gemäß § 3 (1) BauGB ist der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von

 Montag, 03.02.2025, bis einschließlich Freitag, 07.03.2025,

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsebar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de aufgerufen werden. Die beiliegenden Skizzen zeigen den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie entfalten keine Rechtswirkung.

Eine landesplanerische Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemein­de­ver­waltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppen­hauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können ein­ge­se­hen werden.

Dienststunden

Mo-Fr        08.30 - 12.00 Uhr

Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr

Do            14.00 - 18.00 Uhr

 

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder empfohlen.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gau-Algesheim, der 30.01.2025

gez. Neuhaus, Bürgermeister