Zu sehen ist ein Symbolbild für die 43. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Quartier Pfaffenhofen" in Schwabenheim

43. Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung "Quartier Pfaffenhofen" - Schwabenheim

Vollzug des Baugesetzbuchs

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim:  Flächennutzungsplan

43. Teilfortschreibung "Quartier Pfaffenhofen im Bereich der Ortsgemeinde Schwabenheim

Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

hier:           - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

                    - Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange                          gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

DER IM AMTSBLATT 11/2025 VOM 13.03.2025 GENANNTE AUSLEGUNGSZEITRAUM 14.03.2025 BIS 08.04.2025 IST ZU KURZ. DIES WIRD IM NÄCHSTEN AMTSBLATT KORRIGIERT. DIE AUSLEGUNG WIRD VERLÄNGERT BIS 22.04.2025.

Der Bebauungsplan „Quartier Pfaffenhofen“ wurde 2019 im Verfahren gem. § 13 b  BauGB aufgestellt, im Juli 2022 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser wurde im beklagt, so dass der Bebauungsplan schwebend unwirksam bleibt.

 Der Rat der Ortsgemeinde hat am 27.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Quartier Pfaffenhofen“ im zweistufigen Regelverfahren sowie die Antragstellung an die Verbandsgemeinde auf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich beschlossen.

 Der Rat der Verbandsgemeinde hat am 11.02.2025 die Aufstellung der 43. Teilfortschreibung „Quartier Pfaf­fen­hofen“ im Bereich der Ortsgemeinde Schwabenheim sowie  die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die weiteren Verfahrensschritte werden gem. § 2(1) BauGB hier­mit bekannt gemacht.

 Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst folgende Flurstücke 510, 514/1 tlw, 227/5 tlw in Flur 16 Gemarkung Schwabenheim.

 Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Planung beauftragt.

 Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durch­geführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Um­weltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wird in der Vorentwurfsfassung ausgelegt.

 Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf der 43. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich des  „Quartier Pfaffenhofen“ wird in der Zeit vom

                                                 Freitag, 14.03.2025 bis einschließlich Dienstag, 22.04.2025

 öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

 Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbands­ge­mein­de­ver­waltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Trep­pen­hau­ses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können ein­ge­se­hen werden.

 Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be­schluss­fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Be­bau­ungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

 Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter

06725-910-134 oder vorzunehmen.

 Dienststunden

Mo-Fr        08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr

Do            14.00 - 18.00 Uhr

 

Schwaben, der 13.03.2025

gez. Saric

-Ortsbürgermeister-