- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim hat am 27.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 13.02.2025 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde bekannt gemacht. Ebenfalls am 27.01.2025 hat der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim die Planung angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist den nachstehenden Abbildungen und Dokumenten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wird in der Vorentwurfsfassung ausgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ wird in der Zeit vom
Freitag, 21.02.2025 bis einschließlich Dienstag, 25.03.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder
vorzunehmen.
Schwabenheim, der 13.02.2025
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-
Dateiname | Größe | Datum | ||
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01 Planzeichnung.pdf | 3,29 MB | 20.02.2025 | ||
02 Geltungsbereich.pdf | 207,20 KB | 20.02.2025 | ||
03 Textliche Festsetzungen.pdf | 1,18 MB | 20.02.2025 | ||
04 Begründung und Umweltbericht.pdf | 8,72 MB | 20.02.2025 | ||
05 Schalltechnische Untersuchung.pdf | 7,83 MB | 20.02.2025 |