Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat am 28.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Eichenbach 2. Änderung“ wird im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB beschlossen.
Am 29.05.2024 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planung angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Beide Beschlüsse wurden am 06.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Die Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3(1), 4 (1) BauGB wurde vom 14.06.2024 bis einschließlich 16.07.2024 durchgeführt
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt, über die der Stadtrat am 30.10.2024 einen Beschluss gefasst hat. Anschließend wurde die Planung fortgeführt und am 26.02.2025 vom Stadtrat angenommen, der gleichzeitig auch die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen hat. Diese Beschlüsse wurden am 20.03.2025 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke in der Flur 2: 557, 559, 560 tlw., 561, 562, 606 tlw., 580/2, 584/4 und 581/6.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschreiben und bewertet werden. Dieses Dokument wird in seiner Entwurfsfassung mit ausgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2024 (BGBl. 2024 I
Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „In
der Eichenbach 2. Änderung“ wird in der Zeit vom
Freitag, 21.03.2025 bis einschließlich Dienstag, 22.04.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Gau-Algesheim, der 20.03.2025
gez. König
-Stadtbürgermeister-
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00 Geltungsbereich.pdf | 64,55 KB | 20.03.2025 | ||
01 Planzeichnung.pdf | 588,26 KB | 20.03.2025 | ||
02 Textfestsetzungen.pdf | 571,34 KB | 20.03.2025 | ||
03 Begründung.pdf | 2,25 MB | 20.03.2025 | ||
04 Begründung Teil B - Umweltbericht.pdf | 2,72 MB | 20.03.2025 |