- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Rat der Ortsgemeinde Appenheim hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Steinbachmühle“ gem. § 2 (1) BauGB (zweistufiges Regelverfahren) einschließlich der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1), 4 (1), 3(2), 4(2) BauGB beschlossen und den Antrag an die Verbandsgemeinde auf Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.
Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Gemäß § 3 (1) BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der zugehörigen Textfestsetzungen, der Begründung, des Umweltberichts und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von
Montag, 03.02.2025, bis einschließlich Freitag, 07.03.2025,
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegenden Skizzen zeigen das Plangebiet des Bebauungsplans. Sie entfalten keine Rechtswirkung.
Eine landesplanerische Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Dienststunden
Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder empfohlen.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gau-Algesheim, der 30.01.2025
gez. Krichten, Ortsbürgermeister