Vollzug des
Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Im
Espringerpfad“ der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB
Der Ortsgemeinderat Ober-Hilbersheim hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Espringerpfad“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 15.09.2022 im amtlichen Teil des Amtsblatts 37/2022 der Verbandsgemeinde ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan sollte gem. § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB aufgestellt werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom
18.07.2023 ist der § 13b BauGB nicht mehr anwendbar, da er nicht mit
Europarecht vereinbar ist. Durch die Reparaturvorschrift gem. § 215a BauGB
können bereits in Aufstellung befindliche Bebauungspläne, welche nach § 13b
BauGB begonnen wurden, zu Ende entwickelt werden können, wenn eine Vorprüfung
des Einzelfalls durchgeführt wird. Am 16.05.2024 hat der Ortsgemeinderat
Ober-Hilbersheim in seiner öffentlichen Sitzung die Planannahme sowie die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1)
BauGB beschlossen. Dies wurde am 30.05.2024 im Amtsblatt 22/2024 ortsüblich
bekanntgegeben. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit
06.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 statt.
In seiner Sitzung am 04.09.2024 hat der Ortsgemeinderat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen. In einer weiteren Sitzung 07.10.2024 hat der Ortsgemeinderat die Planannahme sowie die Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplanentwurf im Zeitraum vom
14.10.2024 bis
einschließlich zum 13.11.2024
Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Dies soll per E-Mail an oder per Post erfolgen.
Die Auslegungsunterlagen werden ferner über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Die Unterlagen werden außerdem im Rathaus der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim im Treppenhaus im 2. Obergeschoss vor der Bauabteilung während der Dienststunden zur Einsicht bereitgelegt. Diese sind
Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, und
Montag und Dienstag 14:00
– 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00
– 18:00 Uhr
Für inhaltliche Rückfragen steht die Abteilung Bauleitplanung unter oder 06725-910-182 (Christine Prochnow) zur Verfügung. Bei persönlicher Vorsprache wird um Terminvereinbarung gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Enviro-Plan GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Dateiname | Größe | Datum | ||
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0_Bekanntmachung Amtsblatt_ 41. KW 2024.pdf | 576,75 KB | 10.10.2024 | ||
1_Geltungsbereich.pdf | 65,87 KB | 10.10.2024 | ||
2_Planzeichnung.pdf | 1,13 MB | 10.10.2024 | ||
3_Satzungstext.pdf | 432,87 KB | 10.10.2024 | ||
4_Begründung.pdf | 2,00 MB | 10.10.2024 | ||
5_Umweltbericht.pdf | 3,49 MB | 10.10.2024 | ||
6_Vorprüfung des Einzelfalls.pdf | 739,37 KB | 10.10.2024 |