Zur Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gehören 8 Ortsgemeinden mit insgesamt rund 17.500 Einwohnern. Die Verwaltung hat ihren Sitz in der Stadt Gau-Algesheim.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 11. Mai 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl kein(e) Bewerber(in) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 25. Mai 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (11. Mai 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 2/B 3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 24. März 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 15. März 2025 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
Kennwort: Bürgermeisterwahl
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim