Was kann man dagegen tun?
Wir können es nicht zulassen, dass ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Kriminalität
bedroht und verunsichert werden, dass Kriminalität wie
Wohnungseinbrüche, Betrug an der Haustür, Taschendiebstahl,
Handtaschenraub usw. die persönliche Lebensqualität einschränken.
Schwerpunkt der Arbeit der Arbeitsgruppe muss es daher sein,
insbesondere ältere Menschen zu beraten, aufzuklären, sie zu
informieren, ihr Sicherheitsgefühl zu stärken.
Ältere Menschen, insbesondere Alleinstehende, müssen wissen, an wen sie sich wenden und wo sie Hilfe bekommen können.
Die Arbeitsgruppe arbeitet eng mit der Polizei und dem Ordnungsamt
zusammen. Sie ist offen für jede Anregung oder Idee gleich, ob sie von
einem Kind oder Erwachsenen vorgetragen wird.
Sie will mit ihrer Arbeit das aufgreifen, was den Leuten "auf den Nägeln brennt".
Dabei ist der Arbeitskreis unbedingt auf die Mithilfe der gesamten Bevölkerung angewiesen.
Ansprechpartner
Rainer Wahlen, Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
Telefon 06725 910-121
Renate Perlick ebenfalls für Gau-Algesheim und Ockenheim
Telefon 06725 3912
Christel Gerharz ebenfalls für Gau-Algesheim und Ockenheim
Telefon 06725 2110
Hildruth Brodt-Koch für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim
Telefon 06728 704
Ernst-Wilhelm Saala für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim
Telefon 06130 944030
Wenden Sie sich an Herrn Wahlen. Ganz selbstverständlich werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.
Und Kosten werden Ihnen natürlich keine entstehen!
Falls Sie Zeuge einer Gewalttat werden:
- Wer Zeuge einer Gewalttat wird, sollte nicht unbedingt eingreifen, sich aber deutlich bemerkbar machen.
- Sofort Öffentlichkeit herstellen. Wenn sich Straftäter beobachtet fühlen, lassen sie meist von ihrem Vorhaben ab.
- Wichtig: Dem Opfer gegenüber aktive Hilfsbereitschaft unmissverständlich signalisieren.
- Auf jeden Fall andere Passanten persönlich ansprechen: "Sie dort in der grünen Jacke. Sie mit der Aktentasche". Oft wird nicht eingegriffen, weil sich jeder auf den anderen verlässt.
- Sofort die Polizei und ggf. auch Rettungsdienste benachrichtigen.
- Auf jeden Fall ist es Bürgerpflicht, sich als Zeuge eines kriminellen Übergriffs zur Verfügung zu stellen, um so zur Aufklärung der Straftat und zur Ergreifung des Täters beizutragen.
- Wer selbst bedroht oder angegriffen wird, sollte andere eindeutig auf seine Notsituation aufmerksam machen.