Appenheimer Wappen

In Rot ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei roten Kugeln.

Zu sehen ist das Wappen von AppenheimErläuterung zum Wappen aus der Heimatbeilage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Nr. 2 vom August 1991:

In der Literatur ist überliefert, dass das Appenheimer Wappen aus einem roten spanischen Schild mit weißem von oben rechts nach unten links verlaufendem Schrägbalken besteht (zweimal Schräggeteilter Schild). Auf diesem Schrägbalken befanden sich drei rote Ballen.
Das Wappen wurde vom Hübner- und später vom Schöffengericht bis zum Beginn der Neuzeit benutzt. Vermutlich war es das Wappen der Ritter von Appenheim. Der älteste Nachweis stammt aus dem Jahre 1338 als der Junker Hans Sybolde von Appenheim als Schultheiß von Laubenheim mit diesem Wappen seine Amtsgeschäfte besiegelte.

Im 17. und 18. Jahrhundert muss wohl ein anderes Wappen des Gerichts in Appenheim in Gebrauch gekommen sein. Ein Gerichtssiegel von 1621 mit dem noch 1750 eine Urkunde ausgefertigt wurde, zeigt einen gestielten Apfel mit zwei Blättern auf einem Dreiberg. 1711 und nach 1750 trägt das Siegel den heutigen Schrägbalken mit drei gestielten Äpfeln. Es handelt sich um ein typisch redendes Wappenbild, das sich offensichtlich auf den dialektisch falsch verstandenen Ortsnamen Appenheim = Appelheim bezieht.
Pfarrer Johannes Würth hat in seiner Schrift aus der Geschichte der Gemeinde und Pfarrei Appenheim folgendes festgestellt:
Das hiesige Ortsgericht hatte sein eigenes Siegel, das man als das Ortswappen betrachten kann. Ein roter spanischer Schild. d. h. seitlich gradliniger, unten abgerundeter Schild, mit weißem von oben rechts nach unten links verlaufendem Schrägbalken und auf ihm 3 rote Ballen. Im Jahre 1621 machte man vorübergehend aus, letzteren einen Apfel an einem Zweig. Noch bis 1683 währte diese Entstellung. Denn sicher war es eine solche.

Wahrscheinlich war das Älteste hier gebrauchte Siegel des Gerichts das Wappen der Ritter von Appenheim, die so zahlreich früher genannt worden sind. Rot und weiß waren übrigens die Farben derer von Sponheim, zu denen, wie ein früheres Beispiel zeigte, die von, Appenheim in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis - wenigstens was einzelne ihrer Glieder betrifft - gestanden hatten.

Während der französischen Zeit, 1798 - 1814, trug das Ortssiegel zunächst eine allegorische Figur der Republik mit Lanze und Jakobinermütze und die Revolutionsparolen Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit und die Umschrift MAIRIE D’APPENHEIM (Bürgermeisterei von Appenheim) und ab 1802 den napoleonischen Adler mit gleicher Umschrift.

Nach der Übernahme unseres Gebietes im Jahre 1816 durch das Großherzogtum Hessen und bei Rhein trug das Siegel zunächst keine Wappenfigur, sondern nur die Bezeichnung Gemeinde Appenheim.
Die Umschrift lautete:
G. H. BÜRGERMEISTEREI
G. und H. war die Abkürzung für Groß-Herzogliche.

Ab etwa 1825 trug das Siegelrund einen gekrönten Schild mit dem hessischen Löwen und die Umschrift:
+ G.H. BÜRGERMEISTEREI Appenheim +

1919 wurden vom Volksstaat Hessen lediglich die Umschrift in
+ VOLKSSTAAT HESSEN + BÜRGERMEISTEREI APPENHEIM +
umgewandelt.

1933 schufen die Nazis die Selbstverwaltung der Gemeinden fast völlig ab. Konsequenterweise waren damit selbstständige Wappen und Siegel der Gemeinden nicht mehr zugelassen und das Appenheimer Siegel erhielt, wie alle Gemeinden und sonstige öffentliche Einrichtungen, den nationalsozialistischen Adler.
Nach dem Einmarsch der Franzosen im 1945 verboten diese alle Nazisymbole. Daraufhin schnitt man das Hakenkreuz im Eichenkranz einfach aus dem Siegel heraus. Der Adler wurde nicht als Nazisymbol angesehen, sondern als Symbol des Staates.

Doch bald besann man sich wieder der alten Tradition und führte, ohne lange zu fragen, das alte Wappen wieder ein. Da es nicht staatlich genehmigt war, beantrage man 1974 die Genehmigung. Das Verfahren zog sich jedoch lange hin, weil das Landesarchiv in Speyer eine andere Auffassung als die Ortsgemeinde hatte. Das Landesarchiv forderte die Gemeinde auf, zunächst abzuklären ob Unterlagen im Staatsarchiv Darmstadt vorhanden sind. Am 31. Oktober 1975 teilte das Darmstädter Archiv u.a. mit: Ein Antrag auf Neuverleihung würde wohl am besten die auch vom Landesarchiv Speyer bevorzugt Entwurfsform mit den 3 Äpfeln zugrunde legen.
Bürgermeister Hofmann wehrte sich jedoch gegen diese Vorstellung und beriet sich mit dem Gemeinderat, der sich seiner Auffassung anschloss. Er teilte am 3. Juli 1977 der Verbandsgemeinde mit:
… Wir kommen zu der Überzeugung, dass man damit der Geschichte der Gemeinde Appenheim eher gerecht wird, als wenn man versucht, mit einem redenden Wappen die Geschichte zu vergewaltigen …
Das Landesarchiv Speyer konnte nun überzeugt werden und erklärte sich mit dem Vorschlag der Gemeinde voll und ganz einverstanden. Es führte in seinem Schreiben vom 25. Juli 1977 weiter aus:
Auch die Farbgebung kann wie bei Demandt-Renckhoff beibehalten werden, doch es wäre ebenso sinnvoll, die Farben zu vertauschen. Die Farben Rot und Silber würden an die ehemalige Diözese Mainz erinnern und an die vielfachen Beziehungen Winzer, Klöster zur Gemeinde Appenheim. Es wäre auch zu bedenken, die Farben der Kurpfalz -Schwarz und Gold-, die in Appenheim die Ortsherrschaft ausübte, zu verwenden, doch würde darunter sicherlich die ästhetische Wirkung und die Geschlossenheit des Wappens leiden. Was die Farbgebung betrifft, sehen wir Vorschlägen und einer Meinungsäußerung der Ortsgemeinde entgegen.
Die Gemeinde blieb bei den überlieferten Farben Rot und Weiß. Sie ließ nun eine Reinzeichnung fertigen und der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 16. März 1979 keine Bedenken.
Das Landesarchiv in Speyer stellte in seinem Gutachten vom 30. Mai 1979 fest:
... Das Älteste, im Landeshauptarchiv Koblenz ... verwahrte Gerichtssiegel von Appenheim aus dem Jahre 1621 zeigt über einem Dreiberg einen Apfel. Schon seit langem führt die Gemeinde das schon bei Brilmayer abgebildete, bislang nicht genehmigte Wappen, das jetzt zur Genehmigung vorgeschlagen und empfohlen wird:

„In Rot ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei roten Kugeln.“

Der Wappenzeichner, Prof. Dr. Leitermann, wie auch Demandt-Renckhoff im Hessischen Ortswappenbuch, versuchten eine Verbindung dieses gebräuchlichen Wappens mit dem alten Gerichtssiegel durch ersetzen der Kugeln durch Äpfel herzustellen, um somit ein redendes Wappen zu schaffen. Die Gemeinde Appenheim wollte ihr bisheriges Wappen beibehalten wissen, zumal das Wappen in dieser Form bereits an dem Rathaus aus dem 16.. Jahrhundert zu sehen ist, die Namensform Appenheim sich nach der Ortsgeschichte von Pfarrer Würth (1908) von Appa, einem Synonym für Wasser, herleitet und die dargestellte Form nach demselben wohl das Wappen eines ortsansässigen Rittergeschlecht darstellte. Die Wappenfarben Rot und Silber zeigen einerseits die Verbindung Appenheims zu den Sponheimern auf und weisen zugleich auf die Zugehörigkeit zur Diözese Mainz und auf die vielfältigen Beziehungen zwischen Mainzer Stiften und Klöstern und der Gemeinde Appenheim hin. Das Wappen ist unter heraldischen Gesichtspunkten geradezu als ideal zu bezeichnen, es wird der Ortsgeschichte gerecht und ist sehr einprägsam; die Genehmigung wird empfohlen.