Erläuterung zum Wappen aus der Heimatbeilage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Nr. 3 vom September 1991:
Der Ort gehörte im Mittelalter zu den Reichsdörfern des Ingelheimer Grundes,
die seit 1407 durch Verpfändung endgültig zur Kurpfalz kam. Diese
Dörfer durften den Reichsadler weiter im Schilde fuhren. Sowohl
Brilmayer in seinen Buch Rheinhessen als Rauch in seinen Kunstdenkmähler im Kreise Bingen
zeigen als Wappen den einköpfigen Adler. Ein Gerichtssiegel aus dem
Jahre 1700 zeigt in einem viergeteilten Schild mit je einem Adler in
jedem Feld und über dem Schild noch die Köpfe eines doppelköpfigen
wachsenden Adlers.
Ein noch älteres Siegel soll den Kirchenpatron, den Heiligen Martin zu Pferd mit dem Bettler gezeigt heben. Die Umschrift soll
SIGILLUM IUDCU IN BUBENHEIM
gelautet haben. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, weil die Bubenheimer Kirche von Anfang an dem Heiligen Remigius geweiht war.
Nach Demandt-Renckhoff zeigte 1634 das Gerichtssiegel im
viergeteilten Schild im Feld 1 und 3 einen Adler und in Feld 2 und 4 der
Hl. Stefan mit einem Palmzweig in der Linken und drei Steinen in der
Rechten. Dies war der symbolische Hinweis auf die Gerichts- und
Vogteirechte des Mainzer Stefansstiftes in Bubenheim. Die Umschrift
lautete:
* PEIDER * GERICHTS * SIGEL * ZV BVBENHEIM * 1634 *
Das Hessische Ortswappenbuch von 1956 hat dieses Wappen als
Vorschlag vereinfacht und die Heiligenfiguren durch seine Attribute,
drei Steine, ersetzt. Das stark überladene barocke Wappenbild war so
nach heraldischen Erfordernissen vereinfacht worden.
Auch soll es ein Siegel des Gerichts gegeben haben, das dem der
Scholl von Algesheim ähnlich gewesen sein soll: 1 Kreuz, das mit den
Sponheimer Würfeln belegt war. Nachweise konnten jedoch keine gefunden
werden.
Während der französischen Zeit, 1798 - 1814, hatte die Gemeinde
weder ein Siegel noch ein Wappen, denn die Gemeinden Bubenheim und
Großwinternheim bildeten eine gemeinsame Mairie (Bürgermeisterei) mit
Sitz in Großwinternheim.
Nach der Übernahme unseres Gebietes durch den Großherzog von Hessen
und bei Rhein bekam die Gemeinde, nachdem die gemeinsame Bürgermeisterei
Großwinternheim im Jahre 1822 aufgelöst worden war, ein neues Siegel
mit den Hoheitszeichen des Großherzogtums. Es zeigte im Siegelrund einen
gekrönten Schild mit dem hessischen Löwen und der Umschrift:
G. H. HESS. BÜRGERMEISTEREI BUBENHEIM
G.H. stand für Groß-Herzogliche. Dieses Siegel benutzte die
Gemeinde bis 1922, ob wohl 1918 die Monarchie abgeschafft und ein
Freistaat Hessen ausgerufen worden und aus dem Großherzogtum Hessen und
bei Rhein der Volksstaat Hessen geworden war. In den Nachbargemeinden
Jugenheim und Engelstadt schnitt man einfach das G.H. aus dem Siegel
heraus. In Bubenheim unterließ man dies sowohl am Standesamts- als auch
am Gemeindesiegel. Über diese Tatsache kann man nur Mutmaßungen
anstellen.
1922 wurden die alten Gemeinde- und Standesamtssiegel ersetzt. Der
hessische Löwe im bekrönten Schild blieb mit kleinen Abwandlungen
erhalten.
1933 schafften die Nazis die Selbstverwaltung der Gemeinden fast
völlig ab. Konsequenterweise waren damit selbstständige Wappen und
Siegel der Gemeinden nicht mehr zugelassen und das Bubenheimer Siegel
erhielt, wie alle Gemeinden und sonstige öffentliche Einrichtungen, den
nationalsozialistischen Adler mit Hakenkreuz im Eichenkranz.
Nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen wurden alle Symbole
mit dem Haken kreuz verboten. So schnitt man am Adler im Siegelrund
einfach den Eichenkranz mit Hakenkreuz ab. Dieses Siegel fand bis 1948
Verwendung. Den Reichsadler in nationalsozialistischer Form betrachtete
man wohl als Staatssymbol und nicht als Symbol der Nazis.
Ab 1948 verwendete man wieder ein Siegel ohne Hoheitszeichen. Die Umschrift lautete:
GEMEINDE BUBENHEIM KREIS BINGEN
und die Mitte, dort wo sonst Hoheitszeichen sich befinden, trug die Inschrift:
BÜRGERMEISTEREI
Ab 1949 führte die Gemeinde wieder den Reichsadler im Siegel. Die
Gemeinde fühlte sich aufgrund alten Herkommens dazu berechtigt.
Doch ein Jahr später wurden neue Siegel angeschafft. Der Bürgermeister berichtete am 14. März 1952 dem Landratsamt:
Wenn es allgemein angeordnet wird, sind wir damit einverstanden,
dass auch für die hiesige Gemeinde ein Stempel neu bestellt werden soll.
Eine neue Platte auf das jetzige Siegelholz anzubringen, ist bei uns
unzweckmäßig, weil das Stempelholz, das uns damals auch in einer
gemeinsamen Lieferung geliefert wurde, nichts taugt. Wir bitten das
Ortswappen in dem Stempel anzubringen. Die Beschriftung muss lauten:
„Bubenheim. Kreis Bingen“, weil sonst noch mehr Verwechslungen vorkommen als jetzt.
Nun führte die Gemeinde einen Doppeladler im Wappen. Dies war
offensichtlich ein Versehen des Landratsamtes, denn der Doppeladler
wurde 1953 wieder durch einen einköpfigen ersetzt. Ein Doppeladler war
in Bubenheim nie Gegenstand der Diskussion.
Der Verfasser hat 1983 der Gemeinde empfohlen, weil der Reichsadler
alleine nicht genehmigungsfähig war, im Schildfuß die Attribute des Hl.
Stefan, drei Steine aufzunehmen.
Die Gemeinde wollte jedoch die Attribute des Hl. Stefan im
Schildfuße nicht aufnehmen und schlug in der Gemeinderatssitzung vom 8.
Juni 1983 bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein Stimmen und einer Enthaltung die
landwirtschaftlichen Attribute Kirschen, Ähren und Trauben vor.
Das Landesarchiv machte jedoch mit Schreiben vom 29. Juni 1983
Bedenken gegen den Wunsch der Ortsgemeinde geltend, da die Attribute
Ähren und Trauben zu nichtssagend seien. Es führte weiter aus:
Deshalb möchte ich vorschlagen, den Wappenschild zu teilen: In
der oberen goldenen Schildhälfte erschiene dann der schwarze Adler,
allerdings wachsend, mögliche auch in ganzer Figur wie bislang, in der
unteren Hälfte oben goldene Ähre, silberne Kirsche und goldene Traube,
unten drei silberne Steine.
Doch der Gemeinderat blieb bei seiner Entscheidung. Nun lenkte das Landesarchiv ein und schrieb am 12. Juli 1983:
… da die Ortsgemeinde Bubenheim jeglichen Hinweis auf das alte
Stephanspatrozinium, ablehnt und da gegen den vorgelegten Entwurf außer
der Banalität der landwirtschaftlichen Attribute Trauben und Ähre keine
heraldischen Bedenken bestehen, bin ich mit dem Entwurf einverstanden.
... Allerdings gebe ich vorher zu bedenken, ob die Kirschen nicht in die
Mitte gerückt und vielleicht von landwirtschaftlichen Werkzeugen, wie
Rebmesser und Sense oder Sichel, begleitet werden sollten.
Am 14. Dezember 1983 beriet der Ortsgemeinderat erneut über die
Gestaltung des Wappens. Man blieb jedoch bei seiner grundsätzlichen
Haltung. Nur der Vorschlag des Landesarchives, die Kirsche in die Mitte
zu setzen und die Traube auf die linke Seite, wurde zugestimmt, allerdings sollte die Kirsche mit einem Blatt oder Blättchen versehen werden.
Das Gutachten des Landesarchiv Speyer stellte am 23. März u.a. fest: Wenn
auch ein Bezug auf das Mainzer Stephansstift glücklicher gewesen wäre,
ist das Wappen dennoch historisch genügend zu begründen und heraldisch
einwandfrei die Genehmigung wird empfohlen.
Am 19. April 1984 genehmig Regierungspräsident Schädler das Wappen.