bUBENHEIMER Wappen

Über erhöhtem roten Schildfuß, darin zwei goldene Kirschen mit goldenen Kirschenblatt, beseitet rechts von einer goldenen Ähre, links von einer goldenen Traube, in Gold ein Rotbezungter und -bewehrter schwarzer Adler.

Zu sehen ist das Wappen von BubenheimErläuterung zum Wappen aus der Heimatbeilage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Nr. 3 vom September 1991:

Der Ort gehörte im Mittelalter zu den Reichsdörfern des Ingelheimer Grundes, die seit 1407 durch Verpfändung endgültig zur Kurpfalz kam. Diese Dörfer durften den Reichsadler weiter im Schilde fuhren. Sowohl Brilmayer in seinen Buch Rheinhessen als Rauch in seinen Kunstdenkmähler im Kreise Bingen zeigen als Wappen den einköpfigen Adler. Ein Gerichtssiegel aus dem Jahre 1700 zeigt in einem viergeteilten Schild mit je einem Adler in jedem Feld und über dem Schild noch die Köpfe eines doppelköpfigen wachsenden Adlers.

Ein noch älteres Siegel soll den Kirchenpatron, den Heiligen Martin zu Pferd mit dem Bettler gezeigt heben. Die Umschrift soll

SIGILLUM IUDCU IN BUBENHEIM

gelautet haben. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, weil die Bubenheimer Kirche von Anfang an dem Heiligen Remigius geweiht war.

Nach Demandt-Renckhoff zeigte 1634 das Gerichtssiegel im viergeteilten Schild im Feld 1 und 3 einen Adler und in Feld 2 und 4 der Hl. Stefan mit einem Palmzweig in der Linken und drei Steinen in der Rechten. Dies war der symbolische Hinweis auf die Gerichts- und Vogteirechte des Mainzer Stefansstiftes in Bubenheim. Die Umschrift lautete:

* PEIDER * GERICHTS * SIGEL * ZV BVBENHEIM * 1634 *

Das Hessische Ortswappenbuch von 1956 hat dieses Wappen als Vorschlag vereinfacht und die Heiligenfiguren durch seine Attribute, drei Steine, ersetzt. Das stark überladene barocke Wappenbild war so nach heraldischen Erfordernissen vereinfacht worden.

Auch soll es ein Siegel des Gerichts gegeben haben, das dem der Scholl von Algesheim ähnlich gewesen sein soll: 1 Kreuz, das mit den Sponheimer Würfeln belegt war. Nachweise konnten jedoch keine gefunden werden.

Während der französischen Zeit, 1798 - 1814, hatte die Gemeinde weder ein Siegel noch ein Wappen, denn die Gemeinden Bubenheim und Großwinternheim bildeten eine gemeinsame Mairie (Bürgermeisterei) mit Sitz in Großwinternheim.

Nach der Übernahme unseres Gebietes durch den Großherzog von Hessen und bei Rhein bekam die Gemeinde, nachdem die gemeinsame Bürgermeisterei Großwinternheim im Jahre 1822 aufgelöst worden war, ein neues Siegel mit den Hoheitszeichen des Großherzogtums. Es zeigte im Siegelrund einen gekrönten Schild mit dem hessischen Löwen und der Umschrift:

G. H. HESS. BÜRGERMEISTEREI BUBENHEIM

G.H. stand für Groß-Herzogliche. Dieses Siegel benutzte die Gemeinde bis 1922, ob wohl 1918 die Monarchie abgeschafft und ein Freistaat Hessen ausgerufen worden und aus dem Großherzogtum Hessen und bei Rhein der Volksstaat Hessen geworden war. In den Nachbargemeinden Jugenheim und Engelstadt schnitt man einfach das G.H. aus dem Siegel heraus. In Bubenheim unterließ man dies sowohl am Standesamts- als auch am Gemeindesiegel. Über diese Tatsache kann man nur Mutmaßungen anstellen.

1922 wurden die alten Gemeinde- und Standesamtssiegel ersetzt. Der hessische Löwe im bekrönten Schild blieb mit kleinen Abwandlungen erhalten.

1933 schafften die Nazis die Selbstverwaltung der Gemeinden fast völlig ab. Konsequenterweise waren damit selbstständige Wappen und Siegel der Gemeinden nicht mehr zugelassen und das Bubenheimer Siegel erhielt, wie alle Gemeinden und sonstige öffentliche Einrichtungen, den nationalsozialistischen Adler mit Hakenkreuz im Eichenkranz.

Nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen wurden alle Symbole mit dem Haken kreuz verboten. So schnitt man am Adler im Siegelrund einfach den Eichenkranz mit Hakenkreuz ab. Dieses Siegel fand bis 1948 Verwendung. Den Reichsadler in nationalsozialistischer Form betrachtete man wohl als Staatssymbol und nicht als Symbol der Nazis.

Ab 1948 verwendete man wieder ein Siegel ohne Hoheitszeichen. Die Umschrift lautete:

GEMEINDE BUBENHEIM KREIS BINGEN

und die Mitte, dort wo sonst Hoheitszeichen sich befinden, trug die Inschrift:

BÜRGERMEISTEREI

Ab 1949 führte die Gemeinde wieder den Reichsadler im Siegel. Die Gemeinde fühlte sich aufgrund alten Herkommens dazu berechtigt.

Doch ein Jahr später wurden neue Siegel angeschafft. Der Bürgermeister berichtete am 14. März 1952 dem Landratsamt:
Wenn es allgemein angeordnet wird, sind wir damit einverstanden, dass auch für die hiesige Gemeinde ein Stempel neu bestellt werden soll. Eine neue Platte auf das jetzige Siegelholz anzubringen, ist bei uns unzweckmäßig, weil das Stempelholz, das uns damals auch in einer gemeinsamen Lieferung geliefert wurde, nichts taugt. Wir bitten das Ortswappen in dem Stempel anzubringen. Die Beschriftung muss lauten:
„Bubenheim. Kreis Bingen“, weil sonst noch mehr Verwechslungen vorkommen als jetzt.


Nun führte die Gemeinde einen Doppeladler im Wappen. Dies war offensichtlich ein Versehen des Landratsamtes, denn der Doppeladler wurde 1953 wieder durch einen einköpfigen ersetzt. Ein Doppeladler war in Bubenheim nie Gegenstand der Diskussion.

Der Verfasser hat 1983 der Gemeinde empfohlen, weil der Reichsadler alleine nicht genehmigungsfähig war, im Schildfuß die Attribute des Hl. Stefan, drei Steine aufzunehmen.

Die Gemeinde wollte jedoch die Attribute des Hl. Stefan im Schildfuße nicht aufnehmen und schlug in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juni 1983 bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein Stimmen und einer Enthaltung die landwirtschaftlichen Attribute Kirschen, Ähren und Trauben vor.

Das Landesarchiv machte jedoch mit Schreiben vom 29. Juni 1983 Bedenken gegen den Wunsch der Ortsgemeinde geltend, da die Attribute Ähren und Trauben zu nichtssagend seien. Es führte weiter aus:
Deshalb möchte ich vorschlagen, den Wappenschild zu teilen: In der oberen goldenen Schildhälfte erschiene dann der schwarze Adler, allerdings wachsend, mögliche auch in ganzer Figur wie bislang, in der unteren Hälfte oben goldene Ähre, silberne Kirsche und goldene Traube, unten drei silberne Steine.

Doch der Gemeinderat blieb bei seiner Entscheidung. Nun lenkte das Landesarchiv ein und schrieb am 12. Juli 1983:
… da die Ortsgemeinde Bubenheim jeglichen Hinweis auf das alte Stephanspatrozinium, ablehnt und da gegen den vorgelegten Entwurf außer der Banalität der landwirtschaftlichen Attribute Trauben und Ähre keine heraldischen Bedenken bestehen, bin ich mit dem Entwurf einverstanden. ... Allerdings gebe ich vorher zu bedenken, ob die Kirschen nicht in die Mitte gerückt und vielleicht von landwirtschaftlichen Werkzeugen, wie Rebmesser und Sense oder Sichel, begleitet werden sollten.

Am 14. Dezember 1983 beriet der Ortsgemeinderat erneut über die Gestaltung des Wappens. Man blieb jedoch bei seiner grundsätzlichen Haltung. Nur der Vorschlag des Landesarchives, die Kirsche in die Mitte zu setzen und die Traube auf die linke Seite, wurde zugestimmt, allerdings sollte die Kirsche mit einem Blatt oder Blättchen versehen werden.

Das Gutachten des Landesarchiv Speyer stellte am 23. März u.a. fest: Wenn auch ein Bezug auf das Mainzer Stephansstift glücklicher gewesen wäre, ist das Wappen dennoch historisch genügend zu begründen und heraldisch einwandfrei die Genehmigung wird empfohlen.

Am 19. April 1984 genehmig Regierungspräsident Schädler das Wappen.