Die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz wurden Anfang der 1970er Jahre im Rahmen einer Verwaltungsreform geschaffen. Sie haben die Rechtsform einer Gebietskörperschaft und bestehen aus benachbarten
Gemeinden des gleichen Landkreises.
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim wurde 1972 aus den acht Gemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Schwabenheim an der Selz und der Stadt Gau-Algesheim gegründet. Alle Gemeinden gehören zum Landkreis Mainz-Bingen.
Heute leben ca. 17.000 Einwohnerinnen und Einwohner in der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim.
Das Gebiet der Verbandsgemeinde erstreckt sich im wesentlichen über das Nordplateau des rheinhessischen Hügellandes. Alle Ortschaften sind zur Zeit der fränkischen Landnahme entstanden und spiegeln die wechselvolle Geschichte dieses Raumes wider. Sechs Dörfer gehörten historisch betrachtet zur Kurpfalz, die Stadt Gau-Algesheim und Ockenheim zum Kurfürstentum Mainz.
Aufgaben der Verbandsgemeinde
Die von der Verbandsgemeinde wahrzunehmenden Aufgaben gliedern sich in:
Selbstverwaltungsaufgaben
Führung der Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden
Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben
Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören im wesentlichen die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben, der Brandschutz und die technische Hilfe, die Ordnungsverwaltung sowie die Abwasserbeseitigung.
Ferner obliegt der Verbandsgemeinde die Flächennutzungsplanung.
Die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden führt die Verbandsgemeindeverwaltung in deren Namen und in deren Auftrag, wobei sie an die Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte bzw. an die Entscheidungen der Orts-/Stadtbürgermeister gebunden ist. Die Verwaltungsgeschäfte umfassen schwerpunktmäßig:
die Verwaltung der gemeindlichen Abgaben
die Kassen- und Rechnungsgeschäfte
die Vollstreckungsgeschäfte
die Vertretung in gerichtlichen Verfahren