Im Jahre 1978 stellte die Verbandsgemeindeverwaltung Überlegungen an, für die Verbandsgemeinde ein Wappen einzuführen.
Die erarbeiteten Vorschläge, die sich an der historischen Situation
der Ortsgemeinden orientierten, wurden den Ortsgemeinden zur
Stellungnahme übersandt. Alle Ortsgemeinden vertraten die Auffassung,
dass das Mainzer Doppelrad und der kurpfälzische Löwe im Wappen
enthalten sein sollten. Das Landesarchiv in Speyer, das für die
Genehmigung ein Gutachten erstellen muss, war damit zunächst nicht
einverstanden, weil nach heraldischen Grundsätzen in einem Wappenschild
nur eine Metallfarbe enthalten sein soll.
Der pfälzische Löwe ist gold
und das Mainzer Doppelrad silberfarbig. Damit waren zwei Metallfarben im
Schilde. Außerdem vertrat man die Auffassung, dass der pfälzische Löwe
im Wappen zu stark verbreitet war. Das Landesarchiv machte den
Vorschlag, anstelle des pfälzischen Löwen einen roten Reichsapfel auf
silbernem Grund zu wählen. Damit konnte sich der Verbandsgemeinderat
nicht anfreunden.
Am 27. September 1979 beschloss der Verbandsgemeinderat bei einer
Stimmenthaltung einstimmig, die später genehmigte Form als Wappen zu
beantragen. Nun stellte das Landesarchiv in seinem Gutachten vom 19.
November 1979 fest:
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim besteht aus Ortschaften, die im
Alten Reich zum Teil kurpfälzisch, zum Teil kurmainzisch waren. Diese
Zugehörigkeit zu den beiden Kurstaaten kommt im Wappen zum Ausdruck, das
wie folgt beschrieben wird:
“In achtfach von Gold und Rot geteiltem Schildbord von Rot und
Schwarz gespalten, rechts zwei übereinander stehende silberne Räder,
verbunden durch ein silbernes Kreuz, dessen freie Arme ebenfalls in je
einem Kreuz enden, links ein goldener, rot gekrönter und rot bewehrter
Löwe.“
Der Löwe, das Wappentier der Kurpfalz, erinnert an die kurpfälzische
Vergangenheit eines Großteils der zur Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
zählenden Orte, wohingegen für die kurmainzischen Ortschaften das
Mainzer Doppelrad steht, verbunden durch ein Kreuz. Die rechte
Schildhälfte gibt somit das Wappen der Orts- und Sitzgemeinde
Gau-Algesheim unverändert wieder. Dieses 1853 bestätigte Ortswappen
seinerseits geht auf das 1489 erstmals erwähnte und seit 1515 belegte
Gerichtssiegel von Gau-Algesheim zurück, wie Demandt-Renckhoff, Hess.
Ortswappenbuch S. 94 Nr. 286 darlegt. Die Genehmigung dieses heraldisch
wie historisch einwandfreien Wappens wird empfohlen.
Der in Gold und Rot achtgeteilte Schildbord soll die acht Ortsgemeinden symbolisieren.