Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vg-gau-algesheim.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote oder Dienste.
Stand der Umsetzung
Die Verbandsgemeine Gau-Algesheim ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. vg-gau-algesheim.de ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinen zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Der HTML-Code wird vom dem für vg-gau-algesheim.de eingesetzten Content Management System entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) angefertigt. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße oder die Integration einer Text-to-Speech-Lösung werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.
Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim möchte, dass vg-gau-algesheim.de von allen genutzt werden kann. Wir bemühen uns daher auch in unseren alltäglichen redaktionellen Abläufen um Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in redaktionellen Leitfäden und Schulungen für dezentrale Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Fachseiten im Content Management System. Dies betrifft zum Beispiel: allgemein verständliche Sprache, übersichtliche Textstrukturen, der sachgerechte Einsatz von Tabellen, die gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen mit entsprechenden HTML-Tags, die technisch obligatorische Auszeichnung von Bildern und Grafiken mit Alternativtext, sprechende Dateinamen u.v.m.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten ihr Wissen über Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand und passen es bei Bedarf an.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente (teilweise) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
- Videos
- Audio-Dateien
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden weiter ausgebaut
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung. Ein Prüfbericht durch Dritte wird im Rahmen der Vorbereitung für den nächsten Relaunch geplant.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von vg-gau-algesheim.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf vg-gau-algesheim.de machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle: