Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Standesamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Datenschutzbeauftragter
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
Jochen Dauner
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Zwecke und
Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c
DS-GVO)
Das
Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum,
Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und
Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre
Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche,
Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften und §§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 ABs. 1 llet. e DSGVO; Übermittlung an Drittland (ARt. 13 ABs. 1 lit. f DSGVO)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.
Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person
gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO
zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden
Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
- Recht auf Widerspruch gegen die
Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein
zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die
Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die
Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters). - Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e
DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de