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Fahrradbeauftragter

Zu den Aufgaben des ehrenamtlichen Fahrradbeauftragten zählt insbesondere sich für die Belange der Radfahrer und des Radverkehrs allgemein einzusetzen. Er dient als Ansprechpartner für alle Einwohner, Gewerbetreibende, Vereine und Interessenvertreter. Weiterhin zählt zu seinen Aufgaben die Beratung der Kommunen, Mitarbeit beim Klimaschutzkonzept (Radverkehrsthemen) sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung des allgemeinen Radverkehrs.