In Strafsachen ist ein Schiedsverfahren vorgesehen, wenn die Staatsanwaltschaft bei so genannten Privatklagesachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder einfacher Körperverletzung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint. Dann kann die Geschädigte oder der Geschädigte eine Privatklage vor dem Amtsgericht nur erheben, wenn zuvor versucht wurde, sich im Schiedsverfahren mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gibt es zwei Schiedsamtsbezirke:
Schiedsamtsbezirk I:
für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim
Herr Jens Lohr
55270 Schwabenheim
Telefon: 01520 657 10 28
E-Mail:
Schiedsamtsbezirk II:
für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim
Herr Armin Kleisinger
55435 Gau-Algesheim
Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie unter: www.schiedsamt.de