Zu sehen ist ein Symbolbild der Justizia.

Schiedspersonen

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Schiedsperson freiwillige Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Ausgenommen sind nur bestimmte Familiensachen und Streitigkeiten, die im Wert 5.000 Euro übersteigen.

In Strafsachen ist ein Schiedsverfahren vorgesehen, wenn die Staatsanwaltschaft bei so genannten Privatklagesachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder einfacher Körperverletzung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint. Dann kann die Geschädigte oder der Geschädigte eine Privatklage vor dem Amtsgericht nur erheben, wenn zuvor versucht wurde, sich im Schiedsverfahren mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gibt es zwei Schiedsamtsbezirke:

Schiedsamtsbezirk I:
für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim

Herr Jens Lohr
55270 Schwabenheim

Telefon: 01520 657 10 28
E-Mail:

Schiedsamtsbezirk II:
für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim

Herr Armin Kleisinger
55435 Gau-Algesheim

Telefon: 0177 5000233
E-Mail:

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie unter: www.schiedsamt.de