Zu sehen ist das Rathaus der Ortsgemeinde Engelstadt.

Bürgermeisterwahl Verbandsgemeinde Gau-Algsheim am 11.05.2025

Am Sonntag, dem 11.05.2025 findet die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim statt.

Der Antrag auf Briefwahl kann bereits jetzt online gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden aber voraussichtlich erst ab dem 14.04.2025 verschickt!




Wer wird gewählt?

Gewählt wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim.

Die acht jährige Amtszeit von Bürgermeister Benno Neuhaus läuft am 31.12.2025 aus. Am 11.05.2025 findet daher die Wahl zum Bürgermeister statt. 

Benno Neuhaus hat sich erneut für das Amt beworben und einen Wahlvorschlag eingereicht. 

Bis zum Ende der Einreichtungsfrist (24.03.2025 18:00 Uhr) wurden keine weiteren Wahlvorschläge abgegben. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 Benno Neuhaus als Kandidaten für die Wahl zugelassen.

Am Wahltag kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Der Kandidat ist gewählt wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf "Ja" lauten.






Wer darf wählen?

Wer an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz.



Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 20.04.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 20.04.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte umgehend zur Überprüfung des Stimmrechts an die

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon:
06725 910-129 oder
06725 910-270
E-Mail:



Briefwahl


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, grünen Stimmzettel sowie einem blauen Stimmzettelumschalg und einem orangfarbenen Wahlbriefumschlag) können wie folgt beantragt werden:

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte den Antrag ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Die Briefwahlunterlagen werden in unserem Bürgerbüro ausgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung
Bürgerbüro
Erdgeschoss, Zimmer 4 und 5
Telefon: 06725 910-0

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 09.05.2025 um 18 Uhr.

Danach können Briefwahlunterlagen nur noch bei plötzlicher, nachgewiesener Krankheit (Attest) bis Sonntag, 11.05.2025 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt sollte bitte beachten, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag (18:00 Uhr) im jeweiligen Wahllokal vorliegt.

Den Wahlbrief also rechtzeitig abschicken bzw. in Ihrem Wahllokal abgeben.



Wo wird gewählt?

Wegen der eher geringen Wahlbeteiligung bei unterjährigen Direktwahlen wurde die Zahl der Wahllokale in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim von 16 auf 10 reduziert.

Folgende Wahllokale wurden eingerichtet:

1101 Grundschule Appenheim, Kloppgasse 24, 55437 Appenheim 

2101 Dorfgemeinschaftshaus , Schulstraße 2, 55270 Bubenheim 

3101 Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 23, 55270 Engelstadt 

4101 Altenzentrum Albertus-Stift, Schulstraße 20, 55435 Gau-Algesheim
4102 Rathaus der Stadt Gau-Algesheim, Marktplatz 1, 55435 Gau-Algesheim
4103 Bernd-Kaiser-Haus, Binger Straße 50, 55435 Gau-Algesheim 

5101 Zehntscheune, Kapellenstraße 20, 55437 Nieder-Hilbersheim 

6101 Sport- und Kulturhalle, Jahnstraße 8, 55437 Ober-Hilbersheim 

7101 Kindertagesstätte "Auf der Blumenwiese", Sporkenheimer Weg 9, 55437 Ockenheim

8101 Bacchuskeller im Greiffenklauer Hof, Marktplatz 1b, 55270 Schwabenheim

Ihren Wahlraum können Sie auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts entnehmen. Wir bitten um Beachtung!


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter der Adresse
https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/
abrufbar.




Kontakt

Zu allen Fragen Rund um die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Rathaus der Verbandsgemeinde
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Zimmer: 123 oder 124
Telefon: 06725 910-129 oder 06725 910-270
Fax: 06725 910-110
E-Mail:



Veröffentlichungen

Hier finden Sie diverse Bekanntmachungen und Veröffentlichungen zur Wahl des/der Ortsbürgermeister*in von Ober-Hilbersheim.