Informationen zur Bundes- und Landratswahl 2025

Am Sonntag, dem 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Gleichzeitig wird im Landkreis Mainz-Bingen eine neue Landrätin/ein neuer Landrat gewählt. Sollte keine Bewerberin/kein Bewerber für die Landratswahl die erforderliche Mehrheit erhalten findet am 16.03.2025 eine Stichwahl zur Landratswahl statt.
Hier informieren wir Sie rund um die Wahlen am 23.02.2025.

Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl sind viele Fristen für die Wahl verkürzt. Hiervon betroffen ist insbesondere die Briefwahl.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann erst am 30.01.2025 mit dem Druck der Stimmzettel für die Bundestagswahl begonnen werden. Die Stadt Mainz, die die Wahlkreisleitung für den Wahlkreis 204 innehat, geht davon aus, dass ab dem 07.02.2025 die Stimmzettel an die nachgeordneten Wahlbehörden verteilt werden können.
Wir rechnen aktuell damit, dass frühestens ab Montag 10.02.2025 mit dem Versand der ersten Briefwahlunterlagen begonnen werden kann.
Faktisch bleibt damit für den Versand der Unterlagen zum Wähler/zur Wählerin und den Rückversand der Briefwahl nur ca. zwei Wochen.
Alle Wählerinnen und Wähler, die also nicht unbedingt wegen Krankheit oder Abwesenheit auf die Briefwahl angewiesen sind, empfehlen wir am Wahlsonntag Ihre Stimme direkt im Wahllokal abzugeben.


Wer darf wählen?

Wer an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 12 Bundeswahlgesetz):

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung begründet wird, sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • kein Ausschluss vom Stimmrecht gemäß § 13 Bundeswahlgesetz

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (Auslandsdeutsche), sofern sie

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschlands erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Die Teilnahme an der Wahl für Auslandsdeutsche kann nur durch die Eintragung in das Wählerverzeichnis in der jeweiligen Wegzugsgemeinde (letzter Wohnsitz vor dem Verzug ins Ausland) erfolgen. Für die Eintragung ist ein entsprechender Antrag notwendig. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Wer an der Landratswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz



Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich zur Abklärung des Wahlrechts bitte an das Wahlamt.



Briefwahl

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können wie folgt beantragt werden:

  • per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
  • Fax: +49 6725 910-110
  • per Internet: Online-Briefwahlantrag www.vg-gau-algesheim.de/briefwahl

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Vor dem 10. Februar können voraussichtlich keine Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Sollten Sie vor dem genannten Zeitpunkt verreisen besteht die Möglichkeit, dass die Unterlagen weltweit nachgeschickt werden. Ihren schriftlichen, formlosen Antrag mit genauer Angabe der Zustellanschrift im Ausland nehmen wir gerne früher entgegen.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 10. Februar in unserem Bürgerbüro ausgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung
Bürgerbüro
Erdgeschoss, Zimmer 4 und 5
Telefon: 06725 910-0

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Feburar 2025 um 15 Uhr.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt sollte bitte beachten: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im Wahlamt in der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift s.o.) vorliegen.

Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!

Nähere Informationen zur Briefwahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html


Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Woche vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 im Zimmer 123 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl: 12. Januar 2025. D.h. alle Wahlberechtigten, die am 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wer nach dem 12. Januar 2025 innerhalb der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim umzieht, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.

Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 12. Januar 2025 bis 02.02.2025 in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Den Antrag erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro.



Wie wird gewählt?

Bundestagswahl
Erläuterungen zum Wahlsystem bei der Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlsystem.html.

Landratswahl
Erläuterungen zum Wahlsystem bei den Kommunalwahlen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/rund-um-die-wahl/so-wird-gewaehlt > Direktwahlen.
Diese Informationen beziehen sich zwar auf die allgemeinen Kommunalwahlen aus dem Jahr 2024 behalten aber für die Landratswahl ihre Gültigkeit.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung.



Wo wird gewählt?

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bzw. die ihr angehörenden Gemeinden werden für die Bundestagswahl 16 Wahllokale einrichten. Welches Wahllokal für Sie maßgebend ist ergibt sich aus ihrer Wohnanschrift. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruck.

Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte also einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.

Ihren Wahlraum können Sie auch über die "Wahlraumsuche" (Dieser Link ist derzeit noch nicht geschaltet) ermitteln.


Repräsentative Wahlstatistik

Bei Landtags- und Bundestagswahlen, sowie zu den Europawahlen finden regelmäßig repräsentative Wahlstatistiken zum Wählerverhalten statt. Diese statistische Auswertung erfolgt in ausgewählen Stimmbezirken.

Bei der Bundestagswahl 2025 wird in keinem der 16 Wahlbezirke der Verbandsgemeinde eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das gleiche gilt auch für die Briefwahl.

Wer sich dennoch über die repräsentative Wahlstatistik informieren möchte erhält nähere Informationen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter

https://bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlstatistik.html




Kontakt

Zu allen Fragen Rund um die Wahlen steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon 06725 910-129 oder 910-270
E-Mail: