Dach- und Fassadenbegrünung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass dieses Förderprogramm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen  zum Ende des Jahres 2024 vorübergehend pausieren wird. Aufgrund der Haushaltssituation hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 den Haushalt 2025 beschlossen, in welchem für dieses Förderprogramm keine Mittel bereit gestellt wurden.

Wir bitten von der Antragstellung ab 01.01.2025 abzusehen.


Dach- und Fassadenbegrünungen können das lokale Klima verbessern, erhöhen die Naturvielfalt/Biodiversität und werten das Straßenbild auf. Durch Retentions- und Verdunstungseffekte begrünter Dächer wird der Abfluss des Regenwassers zeitlich verzögert und verringert. Somit wird ein Beitrag zur Entlastung von Kanälen, Kläranlagen und Vorflutern geleistet. Zudem tragen Gründächer und Fassadenbegrünung dazu bei, die sommerliche Hitzebelastung in dichter besiedelten und stark versiegelten Bereichen zu verringern, die kleinklimatischen Verhältnisse sowie die Staubbindung zu verbessern und die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen. Durch die Verdunstung des Wassers, das in den Pflanzen und im Boden gespeichert ist, tritt ein Kühlungseffekt ein. Deshalb sind flächige Begrünungen von Dächern und Fassaden ein wichtiger Beitrag, um die bereits eingetretenen Folgen des Klimawandels abzumildern („Klima-Anpassungsmaßnahme“).

Die Verbandsgemeinde fördert deshalb ab 01.03.2023 das Anlegen einer Dachbegrünung mit 50 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 30€/m² Dachbegrünungsfläche, bis zu einer Gesamtsumme von maximal 1.500,00 € pro Gebäude und Antragsteller

Die Fassadenbegrünung wird mit bis zu 50% der anerkannten Kosten bis zu einer Gesamtsumme von maximal 500€ gefördert. 

Weitere Infos sowie den Förderantrag können Sie der beigefügten Richtlinie entnehmen. 

Die Antragsteller und Liegenschaft können somit maximal 2.000,00 Euro als Fördersumme beantragt werden (bei zeitgleicher Dach- und Fassadenbegrünung).

Wir bitten zu beachten, dass gemäß unserer Richtlinie eine Kumulierbarkeit mit anderen Fördertöpfen möglich ist. Allerdings liegt die Verantwortung bei Ihnen, ob gemäß der anderen Förderrichtlinien weitere Förderungen, wie z.B. unsere Förderung  möglich ist!  Die Summe aus Zuschüssen und Krediten, darf die Investitionskosten nicht überschreiten (der Nachweis ist zu erbringen!)

Förderrichtlinie hier Die Rechnung über die Anlage der Dach & Fassadenbegrünung reichen Sie bitte zusammen mit den Förderantrag maximal 3 Monate nach Rechnungsstellung schriftlich bei der Verbandsgemeinde ein. Maßgebend ist dabei das Rechnungsdatum der Schlussrechnung für ausgeführte Arbeiten. 

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:

-Die Statik/ Bauweise ihres Gebäudes lässt eine Dach bzw. Fassadenbegrünung zu

-Bei Asbestzementdächern ist gemäß der Gefahrenstoffverordnung eine Überdeckung (auch durch eine Dachbegrünung) verboten! Die Nichtbeachtung des Verbotes kann als Straftat geahndet werden!

-Sie sind ein Privathaushalt.

-Sie legen die Dach & Fassadenbegrünung freiwillig an.