Förderrichtlinie hier Die Rechnung über die Anlage der Dach & Fassadenbegrünung reichen Sie bitte zusammen mit den Förderantrag maximal 3 Monate nach Rechnungsstellung schriftlich bei der Verbandsgemeinde ein. Maßgebend ist dabei das Rechnungsdatum der Schlussrechnung für ausgeführte Arbeiten.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:
-Die Statik/ Bauweise ihres Gebäudes lässt eine Dach bzw. Fassadenbegrünung zu
-Bei Asbestzementdächern ist gemäß der Gefahrenstoffverordnung eine Überdeckung (auch durch eine Dachbegrünung) verboten! Die Nichtbeachtung des Verbotes kann als Straftat geahndet werden!
-Sie sind ein Privathaushalt.
-Sie legen die Dach & Fassadenbegrünung freiwillig an.
Dateiname | Größe | Datum | ||
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Pflanzenliste für die Anlage einer Bienenweide.pdf | 244,71 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Anlage einer Kräuterflur.pdf | 264,78 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Anlage einer Lavendelheide.pdf | 264,54 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Anlage einer Steinrosenflur.pdf | 277,68 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Anlage eines Gräserdachs.pdf | 242,79 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Bepflanzung eines Schrägdachs.pdf | 269,18 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Anlage eines Sedumteppichs als Dachbegrünungsmaßnahme in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim.pdf | 247,55 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzenliste für die Anlage einer Fassadenbegrünung1.pdf | 203,40 KB | 02.02.2022 | ||
Pflanzliste für die Anlage einer Fassadenbegrünung 2.pdf | 200,42 KB | 02.02.2022 | ||
Förderrichtlinie Dach und Fassadenbegrünung2023.pdf | 278,27 KB | 27.02.2023 |