E-Lastenbikeförderung

Bitte beachten Sie, dass die E-Lastenfahrrad-Förderung zum 31.12.2024 eingestellt wird.

Die Verbandsgemeinde fördert ab Oktober 2020 den Kauf von (Elektro-) Lastenrädern mit bis zu 500,00 EuroWeitere Infos sowie den Förderantrag können Sie der beigefügten Richtlinie entnehmen. 

Förderrichtlinie und Förderantrag

 Die Rechnung über den Kauf eines Lastenrades reichen Sie bitte zusammen mit den Förderantrag maximal 3 Monate nach Rechnungsstellung schriftlich bei der Verbandsgemeinde ein. Hierbei muss der eigentliche Förderantrag nach Stellung der Schlussrechnung/Kauf des E-Lastenrads eingereicht werden. 

Wichtige Information zum Förderantrag:

Bitte reichen Sie mit dem Förderantrag das Datenblatt bzw. einen Nachweis zum Lastenrad ein, aus dem hervorgeht, dass das Lastenrad mindestens 40 kg zuladen kann.  Bitte fügen Sie zudem ein Foto des Lastenrads bei.