Die BEG wird durch die deutsche Förderbank KfW finanziert. Diese unterteilt folgende Förderungen für privat Personen:
- Förderkredite und Zuschüsse für eine energieeffiziente Sanierung
- Förderung für bestehende Gebäude
- Ergänzungskredite für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
- Heizungsförderung
- Förderkredit für erneuerbare Energien
Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme
Hier finden Sie weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen": Bundesfinanzministerium - FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Förderung für den Bau oder Kauf von klimafreundlichen Immobilien
Weitere Förderungen gibt es von der ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz:
- Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
- Modernisierung vermieteten Wohnraums
Durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie sich über die richtige Förderung beraten lassen.
Terminvereinbarungen und Kurzberatung erfolgen unter 0800 60 75 600 (kostenfrei) oder
Weitere Informationen finden Sie unter: Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (verbraucherzentrale-rlp.de)
Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und verspricht weniger Bürokratie für den Bau und Betrieb von Photoviltaikanlagen. Dieses können Sie hier einsehen: Solarpaket I