Wer darf wählen?
Wer an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 12 Bundeswahlgesetz):
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung begründet wird, sich sonst gewöhnlich aufhalten
- kein Ausschluss vom Stimmrecht gemäß § 13 Bundeswahlgesetz.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (Auslandsdeutsche), sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschlands erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Die Teilnahme an der Wahl für Auslandsdeutsche kann nur durch die Eintragung in das Wählerverzeichnis in der jeweiligen Wegzugsgemeinde (letzter Wohnsitz vor dem Verzug ins Ausland) erfolgen. Für die Eintragung ist ein entsprechender Antrag notwendig. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter https://bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Wahlbenachrichtigung
Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres bzw. seines Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon 06725 910-129
E-Mail:
Briefwahl
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können wie folgt beantragt werden:
- per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
- Fax: +49 6725 910-110
- per E-Mail:
- per Internet: Online-Briefwahlantrag www.vg-gau-algesheim.de/briefwahl (Voraussichtlich ab dem 24.08.2021 aktiv)
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.
Die Briefwahlunterlagen werden in unserem Bürgerbüro ausgestellt:
Verbandsgemeindeverwaltung
Bürgerbüro
Erdgeschoss, Zimmer 4 und 5
Telefon: 06725 910-0
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. September 2021 um 18 Uhr.
Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt sollte bitte beachten: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im Wahlamt in der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift s.o.) vorliegen.
Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!
Nähere Informationen zur Briefwahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter
https://bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/briefwahl.html
Wählerverzeichnis
Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Woche vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 im Zimmer 123 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl: 15. August 2021.
Wählen kann nur, wer in ein
Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im
Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann in dem Stimmbezirk wählen, in
dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Hat eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein erhalten, kann sie, außer im Rahmen der Briefwahl, in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises wählen.
Wer nach dem 15. August 2021 innerhalb der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim umzieht, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.
Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 14. August 2017 bis 03. September 2017 in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wo wird gewählt?
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bzw. die ihr angehörenden Gemeinden werden für die Bundestagswahl 16 Wahllokale einrichten. Welches Wahllokal für Sie maßgebend ist ergibt sich aus ihrer Wohnanschrift. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruck.
Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.
Ihren Wahlraum können Sie auch über die "Wahlraumsuche" (Dieser Link ist derzeit noch nicht geschaltet) ermitteln.
Repräsentative Wahlstatistik
Bei der Bundestagswahl 2021 wird in keinem der 16 Wahlbezirke der Verbandsgemeinde eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das gleiche gilt auch für die Briefwahl.
Wer sich dennoch über die repräsentative Wahlstatistik informieren möchte erhält nähere Informationen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter
https://bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlstatistik.html