Informationen zur Bundestagswahl 2025

Hier informieren wir Sie rund um das Thema der Bundestagswahl im Jahr 2025.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen gehen wir davon aus, dass am Sonntag, dem 23. Februar 2025 die Wahl zum 21. Bundestag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden wird. Die endgültige Entscheidung hierzu steht allerdings noch aus. Dennoch wollen wir bereits heute über das Thema Informieren.


Wer darf wählen?

Wer an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 12 Bundeswahlgesetz):

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung begründet wird, sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • kein Ausschluss vom Stimmrecht gemäß § 13 Bundeswahlgesetz.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (Auslandsdeutsche), sofern sie

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschlands erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Die Teilnahme an der Wahl für Auslandsdeutsche kann nur durch die Eintragung in das Wählerverzeichnis in der jeweiligen Wegzugsgemeinde (letzter Wohnsitz vor dem Verzug ins Ausland) erfolgen. Für die Eintragung ist ein entsprechender Antrag notwendig. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html



Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres bzw. seines Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon 06725 910-129 oder 910-270
E-Mail:



Briefwahl

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können wie folgt beantragt werden:

  • per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
  • Fax: +49 6725 910-110
  • per E-Mail:
  • per Internet: Online-Briefwahlantrag www.vg-gau-algesheim.de/briefwahl (Voraussichtlich ab dem 02.02.2025 aktiv!)

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Vor Anfang Februar können voraussichtlich keine Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Sollten Sie vor dem genannten Zeitpunkt verreisen besteht die Möglichkeit, dass die Unterlagen weltweit nachgeschickt werden. Ihren schriftlichen, formlosen Antrang mit genauer Angabe der Zustellanschrift im Ausland nehmen wir gerne früher entgegen.

Die Briefwahlunterlagen werden ab Anfang Februar in unserem Bürgerbüro ausgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung
Bürgerbüro
Erdgeschoss, Zimmer 4 und 5
Telefon: 06725 910-0

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Feburar 2025 um 18 Uhr.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt sollte bitte beachten: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im  Wahlamt in der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift s.o.) vorliegen.

Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!

Nähere Informationen zur Briefwahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html


Wählerverzeichnis

Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Woche vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 im Zimmer 123 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl: 12. Januar 2025.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

Hat eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein erhalten, kann sie, außer im Rahmen der Briefwahl, in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises wählen.

Wer nach dem 12. Januar 2025 innerhalb der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim umzieht, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.

Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 12. Januar 2025 bis 02.02.2025 in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.



Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person hat 2 Stimmen (eine Erst- bzw. Wahlkreisstimme für den Wahlkreiskandidaten und eine Zweit- bzw. Landesstimme für die Partei/Wählergruppierung).



Wo wird gewählt?

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bzw. die ihr angehörenden Gemeinden werden für die Bundestagswahl 16 Wahllokale einrichten. Welches Wahllokal für Sie maßgebend ist ergibt sich aus ihrer Wohnanschrift. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruck.

Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte also einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.

Ihren Wahlraum können Sie auch über die "Wahlraumsuche" (Dieser Link ist derzeit noch nicht geschaltet) ermitteln.


Repräsentative Wahlstatistik

Bei der Bundestagswahl 2025 wird in keinem der 16 Wahlbezirke der Verbandsgemeinde eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das gleiche gilt auch für die Briefwahl.

Wer sich dennoch über die repräsentative Wahlstatistik informieren möchte erhält nähere Informationen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter

https://bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlstatistik.html




Kontakt

Zu allen Fragen Rund um die Landtagswahl steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Rathaus der Verbandsgemeinde
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Zimmer: 123
Telefon: 06725 910-129
Fax: 06725 910-110
E-Mail: