Wer wird gewählt?
Gewählt werden
- die Abgeordneten des Europaparlaments
(nähere Informationen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de) - die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Mainz-Bingen
(nähere Informationen auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de) - die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Gau-Algesheim
- die Mitglieder der Gemeinderäte der Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Schwabenheim und der Stadt Gau-Algesheim
- die Damen und Herren Bürgermeister der Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Schwabenheim und der Stadt Gau-Algesheim
Wer darf wählen?
Wer an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung,
innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
- kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz.
Wer an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG die in Deutschland leben,
Deutsche Staatsbürger die dauerhaft im Ausland leben auf Antrag
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union auf Antrag - Vollendung des 16. Lebensjahres
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
- kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 6a Abs. 2 Europawahlgesetz
Wahlbenachrichtigung
Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich
die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im
Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 19.05.2024 eine
Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 19.05.2024 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte umgehend zur Überprüfung des Stimmrechts an die
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon 06725 910-129
E-Mail:
Briefwahl
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am
Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch
per Briefwahl abgeben.
Die Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte Nutzen Sie zur Antagsstellung Ihre Wahlbenachrichtigung bzw. den dort aufgedruckten QR-Code.
Wie wird gewählt?
Veröffentlichungen
Hier finden Sie diverse Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur Kommunal- und Europawahl 2024.