Am Sonntag, den 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gehörte zum Wahlkreis 30 - Bingen am Rhein. Kreiswahlleiter ist der Binger Oberbürgermeister Thomas Feser.
Wählen in der CoronA-Pandemie
Die Landtagswahl am 14.03.2021 wird als normale Urnen-Wahl durchgeführt. D.h. die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag ihre Stimme ganz normal in ihrem Wahllokal abgeben. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler, sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hat oberste Priorität. Daher hat die Landeswahlleitung ein entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet, was durch die örtlichen Wahlleitungen umgesetzt wird.
Wer darf wählen?
Wer an der Landtagswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Landeswahlgesetz):
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- seit mindestens 3 Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung begründet wird, sich sonst gewöhnlich aufhalten
- kein Ausschluss vom Stimmrecht gemäß § 3 Landeswahlgesetz.
Wahlbenachrichtigung
Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich
die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im
Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 21.02.2021 eine
Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 21.02.2021 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte bis zum
26.02.2021 zur Überprüfung des Stimmrechts an:
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon 06725 910-129
E-Mail:
Briefwahl
Sollten Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, bitten wir die unten stehenden Hinweise für die Beantragung von Briefwahl in Pademie-Zeiten zu beachten.
Bitte füllen Sie die Briefwahlanträge (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) vollständig aus, denken Sie an die Unterschrift und frankieren Sie den Antrag ausreichen, wenn Sie ihn per Post übersenden!
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können wie folgt beantragt werden:
- per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
- Fax: +49 6725 910-110
- per E-Mail:
- per Internet: Online-Briefwahlantrag
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März 2021 um 18 Uhr.
Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt sollte bitte beachten: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im Wahlamt in der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift s.o.) vorliegen.
Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!
Wählerverzeichnis
Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Woche vom 22. Februar 2021 bis 26. Februar 2021 im Wahlbüro zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl: 31. Januar 2021.
Wählen kann nur, wer in ein
Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im
Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann in dem Stimmbezirk wählen, in
dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Hat eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein erhalten, kann sie, außer im Rahmen der Briefwahl, in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises wählen.
Wer nach dem 08. Februar 2021 innerhalb der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim umzieht, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.
Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 21. Februar 2021 in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat 2 Stimmen (eine Erst- bzw. Wahlkreisstimme für den Wahlkreiskandidaten und eine Zweit- bzw. Landesstimme für die Partei/Wählergruppierung).
Die Sitzverteilung der 101 Abgeordneten aus 51 Wahlkreisen geschieht in der Weise, dass den Parteien (nach Abzug der direkt gewählten 51 Wahlkreiskandidaten) die restlichen Sitze im Verhältnis der auf sie entfallenen Zweitstimmen zugeteilt werden.
Die zugelassenen Wahlkreisvorschläge für den Wahlkreis 30 - Bingen am Rhein finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bingen.
Wo wird gewählt?
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bzw. die ihr angehörenden Gemeinden werden für die Landtagswahl 16 Wahllokale einrichten. Welches Wahllokal für Sie maßgebend ist ergibt sich aus ihrer Wohnanschrift. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruck.
Ihren Wahlraum können Sie auch über die Wahlraumsuche ermitteln.
Dateiname | Größe | Datum | ||
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Broschüre zur Landtagswahl in leichter Sprache.pdf | 3,80 MB | 27.01.2021 | ||
Flyer des Landeswahlleiters zur Repräsentativen Wahlstatistik.pdf | 729,95 KB | 29.01.2016 | ||
Information des Landeswahlleiters - Stimmabgabe.pdf | 443,94 KB | 27.01.2021 | ||
Information des Landeswahlleiters - Wahlsystem.pdf | 542,99 KB | 27.01.2021 | ||
Hinweis Beantragung Briefwahl in Pandemiezeiten.pdf | 190,74 KB | 08.02.2021 | ||
Wahlbekanntmachung.pdf | 95,88 KB | 25.02.2021 | ||
Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis und Wahlscheine.pdf | 81,57 KB | 25.02.2021 |