Vollzug des Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Laurenziberg,
1. Änderung und Ergänzung“ der Stadt Gau-Algesheim
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Der Stadtrat Gau-Algesheim hat am 26.08.2020 in öffentlicher Sitzung
aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Laurenziberg, 1.
Änderung“ beschlossen. Nach mehrfachen Änderungen des Geltungsbereichs sowie
dem Wechsel ins Regelverfahren hat der Stadtrat Gau-Algesheim am 27.09.2023 in
öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung“ im Regelverfahren mit dem nun
vorliegenden Geltungsbereich beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am
02.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt, über
die der Stadtrat am 29.05.2024 einen Beschluss gefasst hat. Gleichzeitig wurde auch
die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke
Flur 16: 81/4 tlw., 80/6, 80/8 tlw., 81/5 tlw., 78/6 tlw., 77/1 tlw. und
49/11,
Flur 17: 94/1,
Flur 18: 49/2, 48/3, 48/1 tlw., 47 tlw., 46 tlw., 45 tlw., 43/1 tlw., 43/2
tlw., 42, 41, 40, 39, 38/1 tlw., 37/2 tlw., 36/2 tlw., 35/5 und 35/4 (tlw)
Flur 19: 49/11, 49/12
Die externen Kompensationsflächen umfassen folgende Flurstücke:
Flur 31: Flurstück 134; Flur 33: Flurstücke 20 und 32, Flur 6: Flurstücke
115, 116 und 117 sowie Flur 14: Flurstück 189/6
Dieses Dokument wird in seiner Entwurfsfassung mit
ausgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird folgendes bekannt
gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Laurenziberg, 1. Änderung und
Ergänzung“ wird in der Zeit vom
Freitag 11.04.2025 bis
einschließlich Donnerstag, 15.05.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der
zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage
der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ –
„Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale
Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen
werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit
Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden
ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1) Umweltbericht (als integrierter Bestandteil der
Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu
beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt durch DÖRHÖFER &
Partner, Engelstadt, 2025
(2) Artenschutzrechtliche Prüfung mit integrierter
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung, erstellt durch viriditas, Weiler bei
Bingen, 2024
(3) Hydrogeologischer Bericht, Beurteilung Versickerungsfähigkeit,
erstellt durch das Institut Baucontrol, Bingen am Rhein, 2021
(4) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB mit
umweltbezogenen Informationen
a) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Oberflächenwasserbewirtschaftung, Sturzflutengefahrenkarte, Bodenschutz)
b) Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild, Natura 2000 Gebiete)
c) Landesamt für Geologie und Bergbau (Bergbau,
Altbergbau, Boden und Baugrund)
d) Landesbetrieb Mobilität (Bauverbotszone)
e) Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH
(Wasserleitungen, Löschwasserbereitsstellung)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche
Gesundheit finden sich in (1) und (4e):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Löschwasserversorgung, Erholungsfunktion des Geltungsbereiches
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden
sich in (1), (2) und (4b):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotop- und
Nutzungsstrukturen, Lebensräume für Tiere (Vögel, Fledermäuse), Auswirkungen
auf vorgenannte durch den Bebauungsplan, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung, zum Ausgleich herangezogene Ausgleichsmaßnahmen, Vorranggebiet
Regionaler Biotopverbund, Natura 2000 Gebiete
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in (1), (2), (3), (4a) und (4c):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Bestandsbeschreibung und Auswirkungsprognose durch den Bebauungsplan,
Versiegelungsbilanz, Vorschläge zur Niederschlagsversickerung, Hinweise auf die
während der Bauphase zu beachtende einschlägige Regelwerke, Maßnahmen zur
Vermeidung und Verringerung,
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1),
(3) und (4a):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Beschreibung der
Grundwasserverhältnisse, Maßnahmen zur Niederschlagswasserentwässerung,
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, Sturzflutgefahren
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Klima/Luft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen hinsichtlich der klimatischen Funktion des
Geltungsbereiches und die Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in
(1):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Erholungseignung des
Geltungsbereiches,– Eigenart – Naturnähe, Landschaftsbildqualität, Maßnahmen
zur Vermeidung und Verringerung
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1),
(4d) und (4e):
Es wurden Aussagen getroffen zu: möglichen Bau- und Bodendenkmalen,
Anbindung an die Kreisstraße, Versorgungsleitungen
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435
Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der
Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben
werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail
an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem
Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes
Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es
sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der
Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3
Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß
§ 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen
ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-144 oder
vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Gau-Algesheim, der 10.04.2025
gez. König
-Stadtbürgermeister-